Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in §4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 25.000€ geahndet werden.
Sie brauchen einen Datenschutzbeauftragten:
- Wenn personenbezogene Daten automatisiert (EDV) erhoben, erarbeitet oder genutzt werden und mindestens neun Arbeitnehmer beschäftigt sind, z.B. Firmen, Kanzleien, Praxen etc.
- Wenn personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden, z.B. Adresshandel.
- Wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle unterliegen, z.B. Videoüberwachungsanlagen, Zeiterfassung etc.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- Effektive und zuverlässige Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
- Vermeidung von Interessenskonflikten: Geschäftsleiter, Leiter der IT oder der Personalabteilung dürfen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nicht wahrnehmen.
- Flexibilität: Ein interner Datenschutzbeauftragter unterliegt nacht §626 BGB einem besonderem Kündigungsschutz. Der Vertrag mit einem Externen ist hingegen jederzeit kündbar.
- Synergieeffekte durch die Praxiserfahrung aus Mehrfachbestellungen in anderen Unternehmen und Branchen.
- Wettbewerbsvorteil durch Image- und Vertrauensgewinn bei Kunden.
Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?
Ihre Vorteile eines externen gegenüber eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen:
- Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung zum Datenschutz
- Hohe Fachkenntnis durch permanente Weiterbildung, ohne dass Ihnen Kosten hierfür entstehen
- Konzentration Ihres Mitarbeiters auf Ihr Kerngeschäft
Ein externer Datenschutzbeauftragter spart Kosten.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen eines Datenschutzbeauftragten.
- Risikoanalysen im technischen sowie im organisatorischen Bereich
- Vorabkontrollen im Sinne von §4d Abs. 5 BDSG
- Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
- Erarbeitung von Richtlinien und Formularen
- Durchführung von Schulungen
- Erstellen von Verfahrensregistern
- Prüfung der Zulässigkeit der erhobenen Daten
- Überwachung der Ordnungsmäßigkeit
- Verpflichtung der Mitarbeiter auf Datengeheimnis
- Beratung, Kontrolle und Pflege